Loyer : CHF 1’165.- + Charges : CHF 100.- + Divers : CHF 150
Candidature en ligneGeschützte Wohnung mit 2.5 Zimmern, 60.5m2, bestehend aus :
Eine geschützte Wohnung ist eine Wohnung, die so konzipiert ist, dass sie den Alltag von Menschen im dritten und vierten Lebensalter erleichtert.
Eingangshalle – eingerichtete Küche – Wohnzimmer – ein Schlafzimmer – ein Badezimmer / WC / Dusche – ein Abstellraum – eine Loggia.
Ein Betrag von CHF 150.00 für die Sicherheitsbetreuung muss zur Miete hinzugerechnet werden (der Gemeinschaftsraum zu CHF 85.00 ist bereits in der Miete enthalten). Diese können jedoch von den Ergänzungsleistungen übernommen werden.
Bau
Die Zugänge zu den Gebäuden sind komfortabel und haben geringe Steigungen. Beide Gebäude sind mit einem behindertengerechten Aufzug mit Sprachansage ausgestattet. Die Eingangstüren der Gebäude sind automatische Schiebetüren.
Die Wohnungen sind geräumig und funktional. Es gibt keine Türschwellen, die Loggien sind mit Schiebefenstertüren ausgestattet. Die Sanitärräume sind nach der Norm gestaltet, barrierefreie Konstruktionen, die Dusche ist bodenbündig.
Die Wohnungen verfügen über große Fenster, eine angepasste und ausgestattete Küche, ein Reduit, Galetas und alle Jalousien sind elektrisch. Die Waschküchen befinden sich auf jeder Etage und sind mit einer Waschmaschine und einem Trockner auf einem erhöhten Sockel ausgestattet.
Anhang
Die Ausstattung des Gebäudes, die Bereitstellung eines Gemeinschaftsraums, ein Animationsdienst und ein Sozialreferent ermöglichen es den Mietern, soziale Bindungen mit anderen Mietern, aber auch mit dem Dorf aufrechtzuerhalten.
Besonderheiten
Empfänger von Ergänzungsleistungen EL AHV/IV können eine Reihe von staatlichen Beihilfen erhalten, um diese Mieten zu finanzieren. Diese Hilfen sind wie folgt:
– Eine maximale Beihilfe für die Grundmiete von Fr. 1’100.-/Monat für eine alleinstehende Person und Fr. 1’250.-/Monat für ein Paar;
– Eine Beihilfe im Rahmen des Gesetzes über die Unterstützung von Personen, die auf sozialmedizinische Maßnahmen zurückgreifen (LAPRAMS), um die Nutzung von Gemeinschaftsräumen zu finanzieren (in unserem Fall Fr. 85.-/Monat).
– Eine Unterstützung im Rahmen des LAPRAMS zur Finanzierung der Sicherheitsbetreuung (Fr. 150.-/Monat),
– Eine Unterstützung im Rahmen des LAPRAMS zur Finanzierung der sozialen Betreuung und der Animation, dies von Fall zu Fall, je nach dem vorgeschlagenen Programm, aber höchstens bis zu einem Betrag von Fr. 100.
Für die anderen Mieter, d.h. die Personen, die keine EL zu AHV/IV beziehen, gehen diese Beträge zu ihren Lasten.
Bemerkungen
Diese Wohnungen werden nach den Normen der Schweizerischen Fachstelle für „angepasstes Bauen“ sowie den geltenden kantonalen Normen erstellt.
Sie bieten den Bewohnern die Möglichkeit, ihre Unabhängigkeit zu bewahren, indem sie von zusätzlichen Dienstleistungen und Komfort profitieren.